Kinder in Museum

Die Verwendung

Mit Zustiftungen und Spenden Gutes bewirken

Sudentendeutsches Haus Vorderansicht

1. Kulturzentrum Sudetendeutsches Haus & Museum

Die Sudetendeutsche Stiftung hat in Ausführung des Gesetzesauftrags des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes das sudetendeutsche Kulturgut zu pflegen, es im Bewusstsein der Vertriebenen, der gesamten deutschen Bevölkerung und des Auslands als bleibendes Zeugnis zu erhalten.

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Diese Aufgabe wurde zunächst vor allem durch den Bau und den Betrieb des Kulturzentrums Sudetendeutsches Haus erfüllt. Hinzu ist der Betrieb des Sudetendeutschen Museums gekommen.

Beide Immobilien bilden nicht nur baulich eine Einheit; vielmehr ergänzen sie sich zu einem bemerkenswerten Informations- und Kulturzentrum im Herzen Münchens.

Hierbei ist hervorzuheben, dass im Freistaat Bayern 11,2 Prozent der Bevölkerung aus vertriebenen und geflüchteten Sudetendeutschen oder deren Nachkommen besteht. Das bedeutet, dass für 11,2 Prozent der Bayern auch das Recht besteht, etwas über ihre „Wurzeln“, also ihre Herkunft, zu erfahren. Die letztgenannte Tatsache untermauert die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des § 96 nicht nur, sondern begründet diese sachlich.

An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass das Sudetendeutsche Museum zu den drei deutschen Museen gehört, die von einer internationalen Jury für den Europäischen Museumspreis 2023 nominiert worden ist.

 

2. Aktives Sammlungswesen

Vermögensgegenstände natürlicher Personen sowie sudetendeutscher juristischer Personen des öffentlichen und privaten Rechts sind von der Sudetendeutschen Stiftung aufzunehmen und treuhänderisch zu verwalten. Um diese Aufgabe zu erfüllen, unterhält die Sudetendeutsche Stiftung für dingliche Gegenstände/Kulturgüter ein aktives Sammlungswesen und Depoträume. 

Glasskulptur In Memoriam Bohemiae im Foyer
Wand mit Wappen

3. Pflege des kulturellen Erbes

In Ausführung Ihres Gesetzesauftrags hat die Sudetendeutsche Stiftung das sudetendeutsche Kulturgut zu pflegen, es im Bewusstsein der Vertriebenen, der gesamten deutschen Bevölkerung und des Auslands als bleibendes Zeugnis zu erhalten.

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Sie hat die Aufgaben zu unterstützen, die der Staatsregierung aus der Schirmherrschaft über die Sudetendeutsche Volksgruppe erwachsen,

Zwar werden das Sudetendeutsche Museum und das Kulturzentrum Sudetendeutsches Haus durch die Sudetendeutsche Stiftung betrieben, aber erst durch die mannigfachen Tätigkeiten von Einrichtungen mit Beziehung zur Sudetendeutschen Volksgruppe erfolgt ein reichhaltiges Informationsangebot. Ebenso kann nur durch diese Organisationen ein kulturelles Erbe gepflegt und eine stetige Versöhnung vorangetrieben werden.

Mit Hilfe des Ausreichens von Fördergeldern unterstützt die Sudetendeutsche Stiftung die bayerische Staatsregierung.

https://www.sudeten.de/
https://heiligenhof.de/

Mit der Schirmherrschaft des Freistaates Bayern über die Sudetendeutschen wurden diese zum 4. Stamm Bayerns. Im Gegensatz zu Altbaiern, Franken und Schwaben besitzen die Sudetendeutschen kein festgelegtes Territorium für ihre Kulturpflege, die über die Steuerkraft der Bewohner finanziert wird. Somit ist die Kulturpflege der Sudetendeutschen eine gesamtbayerische Aufgabe, die auf der Grundlage des § 96 BVFG und von Schirmherrschaftsverpflichtungen über die Sudetendeutsche Stiftung geleistet wird.

4. Betreuen von Einrichtungen

Die Sudetendeutsche Stiftung hat Einrichtungen mit Beziehung zur Sudetendeutschen Volksgruppe zu betreuen. Dies wird einerseits mit Förderungen erreicht. Andererseits bietet die Sudetendeutsche Stiftung mit dem Kulturzentrum Sudetendeutsches Haus die Infrastruktur, damit gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen entsprechend Ihrer Zielsetzungen wirken können.

Sudentendeutsches Haus
Grafik für Erinnerungskultur

Erinnerungskultur nach vorne gedacht