Blick auf Innenstadt

Vision – Leitbild

Die Sudetendeutsche Stiftung und ihre Existenz sind auf das Engste mit der Existenz einer Sudetendeutschen Volksgruppe verknüpft. Unter einer Volksgruppe versteht man einen Volksteil, der zu einem Volk gehört, welches einen eigenen Nationalstaat gebildet hat. Im Falle des deutschen Volkes ist der Nationalstaat die Bundesrepublik Deutschland, die Volksgruppe der Sudetendeutschen, auch Nationalität oder ethnische Gruppe (Minderheit) genannt, sind jene Deutschen, die außerhalb des deutschen Nationalstaates beheimatet sind, in unserem Falle die Sudetendeutschen in den Ländern der Böhmischen Krone (Böhmen, Mähren, Sudetenschlesien). Mit ihrer Vertreibung aus ihren angestammten Heimatgebieten in die vier Besatzungszonen des Deutschen Reiches und nach Österreich in den Jahren 1945/46 hörten die Sudetendeutschen in der Tschechoslowakischen Republik als ethnische Gruppe weitgehend auf zu existieren. In der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich bildeten die verstreut und versprengt lebenden Sudetendeutschen die unterschiedlichsten Organisationen, die dazu dienten, ihre Identität als Sudetendeutsche zu bewahren und an künftige Generationen weiterzugeben. Die Menschen in diesen Institutionen bilden bis zur Gegenwart eine Kulturgemeinschaft, die in ihrer Summe weiterhin als „Sudetendeutsche Volksgruppe“ bezeichnet wird. Die wichtigste sudetendeutsche Einrichtung als Sammlungsbewegung und Repräsentanz seit ihrer Gründung 1948 entwickelt, ist die Sudetendeutsche Landsmannschaft.

Die Sudetendeutsche Stiftung, die per Landesgesetz am 27. Juli 1970 errichtet wurde (siehe „Gesetz“) dient zum einen dazu, „Vermögensgegenstände natürlicher Personen sowie sudetendeutscher juristischer Personen des öffentlichen und privaten Rechts aufzunehmen… und treuhänderisch zu verwalten“ und zum anderen eine wirtschaftlichen Grundlage der sudetendeutschen Volksgruppe mit ihren Institutionen, wie der Sudetendeutschen Landsmannschaft und vielen anderen, zu bilden. 

Ihre Aufgabe wird jedoch in Zukunft die finanzielle Sicherung des 4. bayerischen Stammes, der Sudetendeutschen sein, unabhängig von der Existenz sudetendeutscher Institutionen und Organisationen. Mit ihrem „Ewigkeitscharakter“ sieht sich die Sudetendeutsche Stiftung der „Erinnerungskultur“ über sudetendeutsche Geschichte, kulturelle Leistungen, wirtschaftliche Erfolge und die Fähigkeit des Zusammenlebens der Völker (Deutsche, Tschechen, Juden) in unterschiedlichen Staatsgebilden verpflichtet. Dabei sollen auch die dunklen Kapitel des deutsch-tschechischen Verhältnisses aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet und für die künftige gemeinsame Zukunft als Mahnung betrachtet werden. Durch den Betrieb des Sudetendeutschen Museums wird dieser Zielsetzung sichtbarer Ausdruck verliehen.

Die Sudetendeutsche Stiftung verwirklicht ihre Aufgaben im Sinne des Art. 2 des „Gesetzes über die Sudetendeutsche Stiftung“ mit den Titel Zweck und Stiftungsgenuss.

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Erinnerungskultur nach vorne gedacht