Gesamtansicht des Adalbert-Stifter-Saals

Kulturbetrieb

Die Sudetendeutsche Stiftung verantwortet den Kulturbetrieb der Sudetendeutschen im Sinne des „Gesetzes über die Sudetendeutsche Stiftung“ (SudetStG) Art. 2 Zweck, Stiftungsgenuss, Satz 2 „1. In Ausführung des Gesetzesauftrages des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes hat die Sudetendeutsche Stiftung das sudetendeutsche Kulturgut zu pflegen, es im Bewusstsein der Vertriebenen, der gesamten deutschen Bevölkerung und des Auslands als bleibendes Zeugnis zu erhalten“. Sie verwirklicht diesen Gesetzesauftrag auf zweierlei Weise:

1. Durch ein umfassendes Förderwesen (siehe 2. f.) werden sudetendeutsche Institutionen unterstützt. Dies geschieht auch über die finanzielle Förderung der heimatpolitischen Anliegen verschiedener sudetendeutscher Vereinigungen. Einzelne kulturelle Projekte, auch im grenzüberschreitenden Bereich, finanziert die Stiftung auf dem Wege der Projektförderung. Damit ist sie auf dem sudetendeutschen kulturellen Sektor im gesamten Bundesgebiet, aber auch im Ausland tätig.

2. Durch die Bereitstellung der Gemeinschaftsräume im Sudetendeutschen Haus, dessen Eigentümer und Betreiber die Sudetendeutsche Stiftung ist, werden Veranstaltungen kultureller Art sudetendeutscher Einrichtungen, aber auch anderer Landsmannschaften und Vertriebenenorganisationen durch geringe Miet- und Nebenkosten in hohem Maße gefördert. Die Sudetendeutsche Stiftung ist in den seltensten Fällen selbst Veranstalter, aber sie organisiert und verwaltet die kulturellen Programme im Sudetendeutschen Haus.

Die Verantwortung für den jeweiligen Kulturbetrieb liegt bei den Veranstaltern. Das bedeutet, dass die Veranstalter auch über benötigte Fremdfirmen die Licht-, Ton- und Bühnentechnik sowie die ordnungsgemäße Saalbenutzung sicherstellen und finanzieren müssen.

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Grafik für Erinnerungskultur

Erinnerungskultur nach vorne gedacht